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Warum PV in Ludwigsburg sinnvoll ist

PV-Bestimmungen in Ludwigsburg

Allgemeine PV-Pflichten in Baden-Württemberg:

  • PV-Anlagen auf Dächern sind in der Regel genehmigungsfrei, Ausnahmen z. B. bei Denkmalschutz
  • PV-Pflicht bei Neubauten
  • Wohngebäude seit 01.05.2022
  • Nicht-Wohngebäude seit 01.01.2022
  • PV-Pflicht bei grundlegender Dachsanierung seit 01.01.2023
  • PV-Pflicht für neue Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen

Fördermöglichkeiten & Finanzierung

Aktuell gibt es keine eigene aktive Förderung der Stadt. Ob und in welchem Ausmaß der KlimaBonus der Stadt auch für 2026 in Kraft tritt, erfahren Sie demnächst auf der entsprechenden Website. Auch der Landkreis bietet keine direkten Zuschüsse, informiert aber über Beratungs- und Förderangebote.

Stattdessen können bundesweite Förderungen genutzt werden, z. B.:

  • 0 % Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp
  • EEG-Einspeisevergütung
  • KfW-Förderkredite
PV-Beratung in Ludwigsburg

Konfigurieren Sie Ihre PV-Anlage

20 m² 45 m² 200 m²
Süden
Osten
Westen
Norden
Wallbox
Heizstab
Wärmepumpe
Taubenschutz
Mögliche Leistung
...
Empfohlener Speicher
...
Autarkiegrad (Prognose)
...

Hinweis: Die angegebenen Werte sind teilweise geschätzt und dienen der Veranschaulichung. Eine Gewähr für deren Vollständigkeit und Fehlerfreiheit wird nicht übernommen. Unser Rechner bezieht sich unteranderem auf den Unabhängigkeitsrechner der HTW Berlin und die Auswertung des Umweltbundesamts .

Nowak

6,6 kWp Süd-Ost-West-Anlage mit 9,6 kWh Batteriespeicher

Wagner

30 Module 13,5 kWp Ost-West-Anlage mit einem BYD 16,6 Speicher

Gaus

11,7 kWp Anlage in Ost-West-Ausrichtung

Unsere Leistungen in Ludwigsburg

In Ludwigsburg bieten wir ein umfassendes Angebot an PV-Lösungen. Unser regionales Team übernimmt alle Leistungen – schnell, zuverlässig und direkt vor Ort.

Sichern Sie sich jetzt Ihr unverbindliches PV-Angebot!


Einfamilienhaus

Doppelhaushälfte

Reihenhaus

Mehrfamilienhaus

Gewerbe

Sonstiges
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Satteldach

Flachdach

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Sonstiges / Ich weiß nicht
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1

2–5

6–20

20+
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Wie hoch ist Ihr durchschnittlicher Stromverbrauch pro Jahr? (in kWh)

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Wallbox

Heizstab

Taubenschutz

Sonstiges / Nichts
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Hier haben wir für Sie Antworten auf häufige Fragen vorbereitet.

Sind PV-Anlagen bei Neubauten / Dachsanierungen verpflichtend? 

In Baden-Württemberg gilt eine PV-Pflicht für Neubauten und Dachsanierungen bereits seit dem 01.05.2022. Ähnliche Bestimmungen gelten mittlerweile in den meisten Bundesländern. Welches Gesetz genau für Sie zutrifft, hängt vom jeweiligen Bundesland ab, in dem Ihr Neubau entstehen soll. Weitere Information zur PV-Pflicht finden Sie hier.

Gibt es eine PV-Pflicht für Ge­werbe­immobilien?

In Baden-Württemberg besteht seit 2022 eine PV-Pflicht für gewerbliche Neubauten und seit 2023 bei Dachsanierungen von Ge­werbe­immobilien. Auch wenn es keine Pflicht ist, lohnt sich die Installation einer PV-Anlage auch bei Bestandsimmobilien ohne Dach­sanierung.

Wie läuft die Anmeldung beim Stromnetzanbieter?

Bevor Ihre PV-Anlage in Betrieb genommen werden kann, muss sie beim Netzbetreiber angemeldet werden. Das kann mitunter etwas komplizierter werden, da hier vertraglich geregelte Fristen zu beachten sind. In Abstimmung mit Ihnen übernehmen wir auch diesen Schritt gerne für Sie.

Kann ich meine Solaranlage selbst montieren?

Grundlegend steht es allen Hausbesitzern frei, auf ihrem Dach eine PV-Anlage selbst zu montieren. Damit Ihre Anlage aber richtig gesichert wird und so effizient wie möglich arbeitet, raten wir dringend dazu, die Installation nur von Fachleuten durchführen zu lassen. So erhalten Sie zudem eine entsprechende Gewährleistung. Zudem sollten Sie die Planung Ihrer PV-Anlage immer von einem Fachmann durchführen lassen. Da es sonst zu Problemen mit der Statik und/oder der Leistung kommen kann.

Vereinbaren Sie Ihre kostenlose Erstberatung.
Persönlich und individuell.

Oder rufen Sie uns direkt an unter: 0711/51799991